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Neue europäische Drohnenregulierung

Ab Mitte 2020 wird eine Regulierung zur Ortung und Kontrolle von Drohnen auf europäischer Ebene eingeführt.

Die Schweiz ist bei der Regulierung der Drohnen an vorderster Stelle.

 

Zuerst haben sie den Luftraum erobert und anschliessend nach und nach die sozialen Netzwerke.

Wir sprechen von den Drohnen, die jetzt in allen Formen und Dimensionen hergestellt und zu Preisen verkauft werden, die sich fast alle leisten können.

Aber wie bei jedem unkontrolliertem Wachstum entstehen damit auch Probleme, die hier in erster Linie den tradionellen Luftverkehr betreffen.

Oft hört man von Zusammenstössen zwischen Drohnen und Flugzeugen. Probleme gibt es auch beim Datenschutz. In der Schweiz ist die Situation jedoch unter Kontrolle laut Angaben des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und unser Land steht bei der Regulierung des Drohnenverkehrs an vorderster Stelle.

 

Das neue System

Der Sprecher des Bundesamtes für Zivilluftfahrt, Antonello Laveglia, hat vor ein paar Tagen gegenüber der Schweizer Tageszeitung „Corriere del Ticino“ angegeben, dass es noch kein Register für Drohnen gebe und es deshalb für die Polizei nicht einfach sei, Drohnenbesitzer ausfindig zu machen.

Auf jeden Fall, so meinte Laveglia weiter, werde sich diese Situation im nächsten Jahr ändern:

 

„Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene sind konkrete Schritte in Richtung einer neuen rechtlichen Grundlage unternommen worden.

Auf rechtlicher Ebene wird es einen Onlinetest für Drohnenpiloten geben, Ausserdem ist vorgesehen, dass sich die Piloten mit ihren Drohnen auf einer speziellen Plattform registrieren müssen. Auf diese Weise werden alle in einem Register erfasst und das Problem der fehlenden Kontrolle wird gelöst sein.

Auf technischer Ebene wird die Schaffung des Konzepts „U-Space“ die Koexistenz der Drohnen mit dem tradionellen Flugverkehr ermöglichen“.

 

Beim aktuellen System der Flugverkehrskontrolle sind Drohnen nicht sichtbar, Piloten sehen Drohnen also nicht. Mit dem Konzept „U-Space“ werden Drohnen erfasst und somit kontrollierbar. Das neue System ist also ein Radar für Drohnen.

 

Aber wann wird dieses Gesetz in Kraft treten?

„Die Schweiz ist bei der Kontrolle der Drohnen schon sehr weit: innerhalb der Europäischen Union sind wir das einzige Land, in dem die Einführung dieses Systems bis Mitte 2020 vorgesehen ist“.

 

Die Spezialisierung von Jetika

Wenn wir zusammenfassen wollen, wird in der Schweiz also ab kommendem Jahr eine Pilotenlizenz für Drohnenpiloten eingeführt, die den öffentlichen Raum nutzen wollen und der Luftraum wird somit besser kontrolliert sein.

Wir von der Jetika Group AG betrachten es als sehr wichtig, dass man auf Veränderungen reagiert, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung ist und dadurch wettbewerbsfähig bleibt.

Unsere Mitarbeiter werden laufend fortgebildet, so dass wir unsere Dienstleistungen immer im Rahmen der neuen rechtlichen Bestimmungen anbieten können.

 

Für unsere Präsentationen von Immobilien auf den sozialen Medien haben wir bei Jetika von Anfang an Drohnenvideos sowie Innenraumvideos genutzt.

Unser wichtigstes Ziel ist es, die Aufmerksamkeit potenzieller Käufer zu wecken und Videoclips sind in dieser Hinsicht ein sehr wirksames Instrument.

Studien zeigen, dass Informationen, die sowohl visuell als auch akustisch aufgenommen wurden, in 80 Prozent der Fälle in unserem Gedächtnis bleiben.

Diese Zahlen fallen auf 20 Prozent für Informationen, die nur visuell wahrgenommen werden und auf 10 Prozent für nur akustisch aufgenommene Informationen.

Diese Zahlen zeigen eindeutig, welche starke Wirkung Informationen haben, die sowohl gesehen als auch gehört werden können.

Aus diesem Grund freuen wir uns, dass wir uns ständig weiterentwickeln und dass wir unseren Kunden weiterhin eine im Immobiliengeschäft so exklusive Leistung wie Videowerbung anbieten können.

 

Alle unsere Videos sind auf unserer Youtube-Seite zu sehen:

https://www.youtube.com/channel/UCuVMQ6aIzN0D6NHfNZ0ZoHg/videos