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revDSG: Neues Datenschutzgesetz in der Schweiz

Der Bundesrat hat kürzlich eine Totalrevision des DSG und der entsprechenden Verordnungsbestimmungen vorgesehen.

Dieses Gesetz wird am 01 September 2023 vollumfänglich in Kraft treten und soll in Zukunft einen besseren Datenschutz gewährleisten. Insbesondere wird der Datenschutz an die technologische Entwicklung angepasst, die Selbstbestimmung über Personendaten gestärkt und die Transparenz bei der Erhebung von Personendaten erhöht.

Die wichtigsten geplanten Änderungen sind
  • Künftig werden nur noch die Daten natürlicher Personen erfasst, nicht mehr die von juristischen Personen.
  • Genetische und biometrische Daten werden in die Definition der sensiblen Daten aufgenommen.
  • Die Grundsätze „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ werden eingeführt. Wie der Name schon sagt, bedeutet der Grundsatz „Privacy by Design“ (Schutz der Daten von der Konzeption an), dass die Entwickler den Schutz und die Achtung der Privatsphäre der Nutzer in die Struktur des Produkts oder des Dienstes, der personenbezogene Daten erfassen soll, integrieren. Der Grundsatz „Privacy by Default“ (Datenschutz durch Voreinstellung) hingegen gewährleistet ein Höchstmass an Sicherheit ab dem Zeitpunkt, zu dem das Produkt oder der Dienst in Verkehr gebracht wird, indem automatisch, d. h. ohne Zutun des Benutzers, alle erforderlichen Massnahmen zum Schutz der Daten und zur Beschränkung ihrer Nutzung aktiviert werden. Mit anderen Worten: Jede Software, jedes Material und jeder Dienst muss so konfiguriert sein, dass die Daten geschützt werden und die Privatsphäre der Nutzer gewahrt bleibt.
  • Folgenabschätzungen müssen durchgeführt werden, wenn ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Personen besteht.
  • Das Recht auf Information wird ausgeweitet: Die Erhebung aller Personendaten – und nicht mehr nur der so genannten sensiblen Daten – muss zur vorherigen Information der betroffenen Person führen.
  • Ein Register der Verarbeitungstätigkeiten wird obligatorisch.
  • Im Falle einer Verletzung der Datensicherheit ist eine rasche Meldung an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (IDT) erforderlich.
  • Der Begriff der Profilerstellung (d.h. die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten) wird Teil des Gesetzes.
Marktwettbewerbsfähigkeit auf europäischer Ebene und Unterschiede im Vergleich zur EU

Unternehmen, die sich bereits an die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) angepasst haben, müssen nur wenige Änderungen vornehmen.

Das neue Datenschutzgesetz stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz und stellt die Kompatibilität mit dem europäischen Recht sicher, indem es die Ratifizierung der aktualisierten Fassung des Übereinkommens 108 des Europarats über den Datenschutz ermöglicht.

Diese Anpassungen in der neuen Datenschutzgesetzgebung sind wichtig, damit die EU die Schweiz weiterhin als Drittstaat mit einem angemessenen Datenschutzniveau anerkennt und grenzüberschreitende Datentransfers auch in Zukunft ohne zusätzliche Auflagen möglich sind. Dies ist zentral für den Wirtschaftsstandort Schweiz und seine Wettbewerbsfähigkeit. Die EU hat das Schutzniveau der Schweiz seit 2000 anerkannt. Diese Anerkennung wird derzeit überprüft.

Das Engagement von Jetika Group

Wir setzen uns dafür ein, dass alle unsere Kunden auf dem aktuellen Stand des revDSG -Datenschutzgesetzes sind. Wir verpflichten uns, die Daten unserer Kunden im Einklang mit den Bundesrichtlinien und wie immer im Einklang mit unserer Unternehmensphilosophie zu behandeln.