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Ein Umzug in die Schweiz, wie ist das Verfahren?

Nach der Corona-Krise haben viele Immobilienagenturen einen deutlichen Anstieg der Nachfrage nach Eigentum durch Ausländer festgestellt. Dieser Anstieg ist durch die Effizienz der Schweiz bei der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Bewältigung der Pandemie motiviert. Die Schweiz wurde schon immer als ein funktionierendes, sicheres und reiches Land wahrgenommen, das nicht nur herrliche Landschaften zu bieten hat. In der Zeit nach der Krise steht die Schweiz in Bezug auf Effizienz an erster Stelle.

 

Viele Gründe kommen für einen Umzug in Frage

Ein Ortswechsel aus beruflichen Gründen, die Rente im Ausland geniessen zu wollen, die Suche nach einem Land, das über eine stabile Regierung verfügt, die eigene Familie an einem sicheren Ort zu wissen und andere Gründe. Die Schweiz ist zweifellos ein Land, das all dies und noch viel mehr zu bieten hat.

Ein Umzug ist jedoch nie einfach. Emotionale, kulturelle oder klimatische Faktoren kommen ins Spiel. Es ist demanch unerlässlich, sich auf seriöse und fähige Fachleute verlassen zu können, damit die Verlegung des Lebensmittelpunktes so reibungslos wie möglich ablaufen kann. Wenn ein ausländischer Staatsbürger in ein anderes Land zieht, ist er oder sie oft nicht mit den Sitten und Gebräuchen, der Etikette und noch weniger mit dem Immobilienmarkt vertraut. Im stehen nur wenige Parameter zur Verfügung, die es ihm erlauben sich sicher zu bewegen.

Wer über einen Ortswechsel nachdenkt, sollte zunächst ein paar nützliche Ratschläge bei einer örtlichen Anwaltskanzlei einholen. Ein zweiter Schritt besteht dann darin, durch den Beitritt zu Vereinigungen oder Clubs, die von im Ausland lebenden Personen genutzt werden, an die nützlichsten Informationen für das tägliche Leben zu gelangen und, wenn Sie beabsichtigen den Kauf einer Immobilie zu tätigen, eine offizielle und beglaubigte Bewertung der Immobilie durch einen amtlichen Gutachter zu verlangen.

 

Welche Regeln sind zu beachten, wenn ein Ausländer in der Schweiz kaufen will?

Wenn ein Ausländer in die Schweiz umziehen und eine Immobilie kaufen will, ist er an gewisse Regeln gebunden. Zuerst bedarf es einer Bewilligung, die ihn berechtigt, auf Schweizer Territorium zu leben, und dann ist da das Bundesgesetz über den Erwerb von Immobilien durch Personen aus dem Ausland, das sogenannte „LAFE“-Gesetz.

Das Bundesgesetz über den Erwerb von Immobilien durch Personen aus dem Ausland (LAFE) ist das Verfahren, das Ausländern auferlegt wird, die in der Schweiz Immobilien erwerben wollen. Der Kauf einer Immobilie durch einen Ausländer erfordert daher eine „LAFE“-Bewilligung. Dieses Verfahren ist komplex und kann manchmal längere Zeit in Anspruch nehmen.

Wenn der ausländische Staatsbürger eine Ferienwohnung kaufen und seinen Wohnsitz in dem Land belassen will, aus dem er kommt, ist er anderen Regeln unterworfen. In den auf kantonaler Ebene definierten Gebieten, den so genannten Touristen- oder Feriengebieten, ist der Kauf durch Ausländer erlaubt, wenn diese Häuser die gesetzlich vorgeschriebenen Parameter erfüllen. Die Nettowohnfläche des Ferien- oder Zweitwohnsitzes darf 200 m2 (ohne Balkone, Treppenhaus, Keller, Abstellräume und nicht bewohnbare Bereiche) und die Grundstücks- oder Bodenfläche 1.000 m2 nicht überschreiten. In einigen Fällen, die durch besondere Bedürfnisse motiviert sind, können die oben genannten Quoten überschritten werden, jedoch nicht um viel. Ein weiterer Faktor, den es zu berücksichtigen gilt, sind die Quoten für Zweitwohnsitze, von denen jeder Kanton jährlich profitieren kann.

Ein Ratschlag, den eine Immobiliengesellschaft einem Bürger aus dem Ausland geben könnte bevor ein so wichtiger Schritt wie der Kauf einer Immobilie in einem neuen Land unternommen wird ist, für ein oder zwei Jahre eine Mietwohnungslösung in Betracht zu ziehen. Dieser zeitliche Übergang ermöglicht es Menschen aus dem Ausland, sich zu orientieren und zu verstehen, welche Region oder welches Gebiet ihren Bedürfnissen und ihrem Lebensstil am besten entspricht. Es gibt viele neue Situationen mit denen sich eine Person aus dem Ausland konfrontiert sieht: Die Schule für die Kinder auswählen, sich in der für den Wohnsitz gewählten Gemeinde anmelden, ein Bankkonto eröffnen, das Abfallsystem verstehen, Telefon und Internet-Provider abonnieren, ein Haustier anmelden, eine Krankenversicherung abschliessen und viele andere bürokratische und unbürokratische Verfahren.

Jetika Group bietet daher einen speziellen „Umzugs-Service“ an. Wir sind in der Lage, Einzelpersonen, Familien und Unternehmen bei ihrer Ansiedlung im Tessin und im Engadin mit professioneller und individueller Unterstützung zur Seite zu stehen.

 

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