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Es gibt Menschen, die im Lärm einen Rhythmus zum Tanzen sehen (Wesley D’Amico)

Heizungs- oder Klimaanlagen

Die Öl- und Gaskrise der letzten Monate hat viele Menschen dazu veranlasst, ihre Öl- oder Gasheizungen durch Wärmepumpen zu ersetzen. Gleichzeitig hat die sengende Hitze dieses aussergewöhnlichen Sommers das Thema Klimaanlagen wieder einmal ins Rampenlicht gerückt.

Vorsicht bei der Planung, denn diese Anlagen können unter Nachbarn zum Streitthema werden, wenn es um Lärm geht!

   

Es ist allgemein bekannt, dass die Installation einer Klimaanlage oder Heizung einen Bauantrag (oder eine Anmeldung) erfordert. Unter anderem muss durch ein Lärmgutachten nachgewiesen werden, dass die Grenzwerte der Lärmschutzverordnung eingehalten werden und dass alle möglichen und wirtschaftlich vertretbaren Massnahmen zur Reduzierung der Lärmemissionen ergriffen worden sind. Lassen Sie uns sehen, wie.

   

Vorschriften und Präventivmaßnahmen

Zunächst muss gesagt werden, dass das Bundesumweltschutzgesetz vorsieht, dass Menschen, Flora und Fauna sowie Ökosysteme durch vorbeugende Massnahmen geschützt werden müssen. Das heisst, dass in einem ersten Schritt alles getan werden muss, um störende Emissionen an der Quelle zu reduzieren: das so genannte Vermeidungsprinzip. Der zweite Schritt ist der Schutz der Menschen vor schädlichen Immissionen. Dies gilt für Luftschadstoffe, Lärm, Erschütterungen und Strahlung.
Der Unterschied zwischen Emissionen und Immissionen lässt sich am Beispiel von Lärm verdeutlichen: Lärmemissionen werden von einer Quelle, z. B. einer Anlage, erzeugt und sind der an der Quelle wahrgenommene Lärm. Lärmimmissionen hingegen sind der Lärm z.B. von einer Strasse zusammen mit Lärm aus anderen Quellen und Hintergrundgeräuschen, die bei geöffneten Fenstern wahrgenommen werden.

   

Bei Heizungs- oder Klimaanlagen gibt es mehrere Möglichkeiten, dem Grundsatz der Vorbeugung gerecht zu werden: Die Installation der Anlage innerhalb eines Gebäudes (im Keller oder in einem Technikraum) ist beispielsweise eine hervorragende bauliche Massnahme, um den Lärm an der Quelle zu reduzieren. Ist dies nicht möglich, können leisere Systeme gewählt werden oder schalldämpfende Abdeckungen beispielsweise, die an den Ausseneinheiten von Klimageräten angebracht werden. Es gibt auch Massnahmen für den Betrieb: z.B. das Abschalten der Anlagen zu bestimmten Tageszeiten durch eine Zeitschaltuhr oder die Nutzung des Nachtmodus, in dem die Anlage mit reduzierten Emissionen arbeitet. Auch der Ort, an dem eine Anlage ausserhalb des Hauses installiert wird, kann entscheidend dazu beitragen, dass die Immissionen in der Umgebung und damit die Reibung mit den Nachbarn reduziert werden.

   

In jedem Fall muss die Frage ernsthaft geprüft werden, auch wenn eine erste Beurteilung ergibt, dass die Lärmimmissionen die in der Lärmschutzverordnung festgelegten Grenzwerte einhalten. Denn die schweizerischen Lärmvorschriften, die auch durch die jüngste Rechtsprechung bestätigt werden, sehen vor, dass die Emissionen unabhängig von der vorhandenen Lärmbelastung so weit begrenzt werden müssen, wie es der technische Fortschritt, die Betriebsbedingungen und die wirtschaftlichen Möglichkeiten erlauben. Wenn es also möglich ist, die Lärmemissionen an der Quelle mit einer technisch und finanziell machbaren Massnahme weiter deutlich zu reduzieren, muss diese Massnahme durchgeführt werden, auch wenn die Grenzwerte eingehalten werden. Bei der Bewertung müssen die technische Durchführbarkeit und die eingesparten „Dezibel“ mit den Kosten der Massnahme verglichen werden, die immer im Verhältnis zueinander stehen müssen.

   

Zusammenfassend

Lassen Sie sich nicht von der Hektik anstecken und unterschätzen Sie das Thema Lärm nicht, denn wer sich vor der Installation einer Anlage richtig Gedanken macht, hat hinterher weniger Ärger und Konflikte mit den Nachbarn.

Auch aus finanzieller Sicht ist es viel vorteilhafter, vor dem Bau entsprechende Massnahmen zu ergreifen, als später teure Änderungen vorzunehmen oder eine Anlage zu verlegen.

Verfasst von

Katharina Schuhmacher

Dipl. sc. amb. ETHZ – Inhaberin von eambiente

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